Krankentransport Service| Taxi Rüsselsheim

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Kosten

Krankentransport Service Rüsselsheim


Der Krankentransport gehört bei den gesetzlichen Krankenkassen mit zum allgemeinen, gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog, wird allerdings pro Fahrt dem Versicherungsnehmer mit 10 Euro berechnet. Im Gegensatz werden die Kosten für einen Krankentransport von der privaten Krankenversicherung erstattet und das meistens im vollen Umfang. In den einzelnen Tarifen sind die jeweiligen Bestimmungen festgelegt, die im Ernstfall eintreten. Normalerweise ist in einem Volltarif die Übernahme der Kosten für einen Krankentransport enthalten. Dieser Leistungspunkt beinhaltet sowohl Fahrten in einem Rettungswagen, als auch den Transport in einem Rettungshubschrauber, solange die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall gegeben ist. Der Krankentransport, sei es nun im Krankenwagen oder Hubschrauber, muss also im Rahmen eines Rettungseinsatzes oder auf ärztliche Veranlassung erfolgen. Dann hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Übernahme der entstandenen Kosten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten im eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Selbst wenn es sich, notfallbedingt, um eine Fahrt zum Krankenhaus handelt, werden die Kosten bei dieser Transportweise dem Versicherten nicht oder nur in sehr seltenen Ausnahmefällen erstattet. Gute Chance auf eine Kostenübernahme hat der Versicherte in diesem Fall, wenn er nachweisen kann, dass er zu dem Zeitpunkt aufgrund eines Unfalls oder einer behandlungsbedürftigen Krankheit nicht in der Lage war, selber den Weg zu Fuß zurück zu legen.

Krankentransport Service Amin
Bonnerstr.47
65428 Rüsselsheim
Telefon.06142/4771517
Handy.0176/22 34 07 62
eMail.info@krankentransport-service.com


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